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Hilfeseite für migewa eMeldung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung über das Programm migewa eMeldung bequem online vorzunehmen.

Egal, ob Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung: migewa eMeldung führt Sie durch die notwendigen Formularfelder. Auch Auskunftsersuchen sind jetzt online verfügbar.

Wollen Sie jetzt online eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes vornehmen, klicken Sie auf das entsprechende Feld unter eMeldung im Menü. migewa eMeldung führt Sie dann Schritt für Schritt durch Ihre Meldung.

Brauchen Sie weitere Informationen zu bestimmten Themenbereichen, klicken Sie bitte auf das entsprechende Thema:

  • Was wird für die Onlinemeldung benötigt?
  • Was wird als "Gewerbe" bzw. "gewerbliche Tätigkeit" bezeichnet?
  • Was muss ich melden?
  • Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?

 
Was wird als "Gewerbe" bzw. "gewerbliche Tätigkeit" bezeichnet?

Im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) wird der Begriff des Gewerbes durch vier wesentliche Kriterien bestimmt:

  • Selbständigkeit
  • Regelmäßigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Erlaubtes Handeln

Von der GewO ausgenommen sind hingegen freiberufliche Tätigkeiten:

  • künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit * Dienstleistungen höherer Art Darunter zählen u.a. folgende Berufsgruppen: Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Psychologen, Journalisten, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Dolmetscher, Übersetzer und weitere Berufe

Ebenfalls ausgenommen ist die sogenannte Urproduktion:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Weinbau
  • Gartenbau
  • Tierzucht
  • Jagd und Fischerei
  • Bergwesen

 
An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben bzw. gewerblichen Tätigkeiten?

Nach §14 der GewO sind Sie verpflichtet, bei der für den Sitz des Betriebes zuständigen Behörde eine Gewerbemeldung vorzunehmen, wenn Sie einen Betrieb anfangen. Auch das Verlegen des Betriebes, die Änderung oder Ausdehnung des Gewerbes und die Aufgabe des Betriebes sind meldepflichtig.

Was muss ich melden?

Gewerbeanmeldung bei:

  • Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.) die Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie Verkaufsbüro, Auslieferungslager
  • Verlegung eines Gewerbetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
  • Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)

Gewerbeummeldung bei:

  • Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb des Bereichs der zuständigenen Behörde
  • Wechsel des Gegenstandes oder Ausdehnung des Gewerbes auf nicht geschäftsübliche Waren oder gewerbliche Leistungen

Gewerbeabmeldung bei:

  • vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes
  • Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, z.B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Verlegung eines Gewerbetriebes in den Bereich einer anderen Behörde
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)Informieren Sie sich im Zweifelsfall am besten bei Ihrem Sachbearbeiter, ob eine Anzeigepflicht besteht

 
Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?

Eine Gewerbeanzeige muss durch den Gewerbetreibenden erfolgen.

Das ist je nach Rechtsform unterschiedlich:.

  • bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber
  • bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist dies die GmbH, vertreten durch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer
  • bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) ist jeder der geschäftsführenden Gesellschafter meldepflichtig

    
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